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Die Ausbildung Klasse BE

ZG= zulässige Gesamtmasse

Was umfasst die Klasse BE ?

Seit dem 12.01.1999 benötigen Sie als Führerschein-Neuerwerber einen speziellen

Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der

folgenden Anhänger ziehen wollen:

 

Neu ab dem 19.01.2013:

Kombinationen mit einer zG von mehr als 3500 kg bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zG von nicht mehr als 3500 Kg.

 

 

Die Anzahl der Achsen spielt im Gegensatz zur ’alten’ Klasse 3 keine Rolle.

Wenn Sie im Besitz der "alten Klasse 3" sind, dürfen Sie alle einachsigen Anhänger

(auch Tandem-Achse) mit Ihrem Pkw ziehen. Sie müssen allerdings die Gesamtgewichte und Anhängelast beachten!!! (z. B. Bild rechts)

 

Wer darf mit dieser Klasse fahren?

Mindestalter: 18 Jahre / bei begleitetem Fahren ab 17 Jahre

Vorbesitz erforderlich : Klasse B

(Bei Ablegen der theoretischen Prüfung für die Klasse B wird die theoretische Prüfung

für BE bereits mitabgelegt. Die Gültigkeit dieser Theorieprüfung ist unbegrenzt. Daher ist keine theoretische Ausbildung erforderlich)

Beinhaltet die : Klassen L, M,                                                                                                                                          

 

 

Mindestumfang des praktischen Unterrichtes:

 

Neben den  Fahrstunden, die erforderlich sind, um das Fahrzeug mit Anhänger zu beherrschen, müssen

zusätzlich besonders vorgeschriebene Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) durchgeführt werden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

 

Ausbildung