Was umfasst die Klasse M
bbh = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ZG = zulässige Gesamtmasse
A) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer bbH von
nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder
einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW/ im Fall von
Elektromotoren.
B) Krafträder, mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und einer
elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die hinsichtlich der Gebrauchs-
Fähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrrad mit
Hilfsmotor (FmH)).
C) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Fall von
Fremdzündungsmotoren,
einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, im Fall anderer
Verbrennungsmotoren oder einer maximalen
Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW/ im Fall von Elektromotoren.
D) Vierrädrige Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Fall von
Fremdzündungsmotoren,
einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, im Fall anderer
Verbrennungsmotoren oder
einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Fall von
Elektromotoren;
Die Leermasse darf nicht mehr als 350 kg betragen (ohne die Masse
der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen.
Beinhaltet keine andere Klasse
Wer darf mit dieser Klasse fahren?
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretische und praktische Ausbildung
Theorie-
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Lichtbild
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Sehtest
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Kurs in Erste Hilfe
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
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Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet