Die Begleitperson
muss mindestens 30 Jahre alt sein,
muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen oder EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein,
muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen,
muss die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen stehen,
darf zum Zeitpunkt der Antragstellung des Führerscheinantrages nicht mit mehr als 3 Punkten im VZR belastet sein.