Aufbauseminar für Fahranfänger
Fahrerlaubnis auf Probe
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für
zwei Jahre auf Probe erteilt.
Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung des Führerscheines.
Dieses Datum ist auf dem Führerschein in Feld 14 vermerkt.
Die Probezeit gilt nicht für die Klassen M, L, T und S.
Begeht der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, die in das Verkehrszentralregister einzutragen sind, (Bußgeld ab 40 €)
hat die Fahrerlaubnisbehörde, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen sein sollte, die Teilnahme
an einem Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger anzuordnen.
Mit der Anordnung für die Teilnahme an einem Aufbauseminar verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre.
Nimmt die Fahranfängerin bzw. der Fahranfänger an dem angeordneten Aufbauseminar nicht teil oder liegt die Teilnahmebescheinigung der Führerscheinstelle nicht fristgerecht vor, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Aufbauseminar für Fahranfänger
(ASF)
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